Fahrräder und E-Bikes als Diensträder – steuerlich gefördert
Fahrrad-Leasing leicht gemacht, wir beraten Sie gern.
Wie funktioniert Bike-Leasing?
Beim Fahrrad- und E-Bike Leasing haben Arbeitnehmer die Möglichkeit kostengünstig ein Dienstfahrrad über den Arbeitgeber zu beziehen, welches jederzeit auch privat genutzt werden darf. Wie auch beim KFZ Leasing hat der Arbeitnehmer einen großen steuerlichen Vorteil, der sich aus der allgemeinen Dienstwagen-Regelung ergibt. Vertraglich gesehen ist der Arbeitgeber beim Bikeleasing immer der Leasingnehmer und überlässt seinem Mitarbeiter das Rad zur Nutzung. "Bezahlt" wird das Dienstrad vom Arbeitnehmer durch die sogenannte Gehaltsumwandlung, d.h. ein Teil des Gehaltsanspruchs wird in einen Sachbezug umgewandelt. Wir von 2Rad Krax kooperieren mit einer großen Anzahl der bekanntesten Leasing Anbieter und können somit vielfältige Angebote unterbreiten. Sprechen Sie uns einfach an.